Psychotherapie ist eine gesetzlich anerkannte Heilmethode. Die psychotherapeutische Behandlung setzt eine intensive sowohl theoretische als auch praktische Ausbildung sowie die Eintragung in die vom Bundesministerium für Gesundheit geführte Psychotherapeutenliste (Berufsregister) voraus.
(Definition nach Psychotherapiegesetz § 1, Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie, BGBl. Nr. 361/1990)
Psychotherapie ist zudem eine anerkannte Heilbehandlung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG, 50. Novelle, 1991).
Da ich als Wahl-Psychotherapeutin tätig bin, können meine Patientinnen und Patienten entscheiden, ob sie als Privatpatientinnen und -patienten meine Praxis besuchen oder ob sie für die Behandlungen Kostenzuschüsse bei ihren jeweiligen Krankenkassen beantragen wollen, um einen Teil der Kosten refundiert zu bekommen.
Meine Psychotherapiemethoden sind: Psychoanalyse, psychoanalytisch orientierte Psychotherapie, Psychodrama-Therapie, Krisenintervention und Traumatherapie.